Kommission: Stasi-Akten sollen ins Bundesarchiv

BStU soll aber »mit sichtbarer Eigenständigkeit weiterarbeiten« / Neuer Posten des »Bundesbeauftragten für die SED-Diktatur« vorgeschlagen / Linksfraktion: Schritt in richtige Richtung

Berlin. Die vor mehr als einem Vierteljahrhundert gegründete Stasi-Unterlagen-Behörde wird nach Ansicht einer Expertenkommission künftig nicht mehr in ihrer gegenwärtigen Form gebraucht und soll bis 2021 ihre Eigenständigkeit verlieren. Die MfS-Akten sollten in des Bundesarchiv überführt werden, das Archiv solle dort aber weiter vollständig mit eigenem Namen und mit sichtbarer Eigenständigkeit weiterarbeiten und die Akten zugänglich bleiben, sagte der Vorsitzende des vom Bundestag eingesetzten Gremiums, Wolfgang Böhmer, in Berlin. Die Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für den Umgang mit den Akten, also die Erteilung von Auskünften und die archivische Bearbeitung, sollten weitergelten, bis ein novelliertes Bundesarchivgesetz die Vorschriften des Stasi-Unterlagen-Gesetzes erübrigt.

Böhmer, der frühere CDU-Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, unterstrich, auch mit neuen Strukturen solle die Aufarbeitung der DDR-Geschichte wei...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.