Klage wegen Zerstörung von Genweizen in Gatersleben abgewiesen
Magdeburg. Acht Jahre nach der Verwüstung eines Feldes mit Genweizen in Sachsen-Anhalt ist die Schadenersatz-Klage gegen sechs Umweltaktivisten abgewiesen worden. Nach dem Urteil der neunten Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg sei es dem Kläger nicht gelungen, einen ersatzfähigen Schaden zu beweisen, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Magdeburg (Az.: 9 O 1004/13). Das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben hatte von den Beklagten Schadensersatz von knapp 250 000 Euro gefordert. Dieser Betrag müsse nach Ansicht des Klägers aufgewendet werden, um den Freilandversuch komplett zu wiederholen. Die Umweltaktivisten hatten am 21. April 2008 ein Versuchsfeld in Gatersleben mit gentechnisch veränderten Weizen etwa zur Hälfte zerstört und einen Zaun beschädigt. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Naumburg hatte den Aktivisten in zwei Urteilen 2009 und 2010 rechtswidriges Handeln attestiert. Damit waren sie an sich zum Schadenersatz verpflichtet. In dem aktuellen Zivilrechtsprozess ging es darum, ob das Institut der Höhe nach einen erstattungsfähigen Schaden belegen kann. epd/nd
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