Juristischer Erfolg gegen Daimler-Anwalt

Berliner Landesgericht stützt Haltung der Umwelthilfe

Im Streit mit Daimler um den Stickoxid-Ausstoß von Diesel-Autos hat die Deutsche Umwelthilfe einen Sieg eingefahren - auf einem Nebenschauplatz. Wichtig ist die Entscheidung dennoch.

In der Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Autokonzern Daimler hat das Berliner Landgericht dem Umweltverband Recht gegeben. Im Streit um den Stickoxid- ausstoß von Diesel-Autos darf die DUH demnach ein Schreiben eines von Daimler beauftragten Anwalts weiterhin öffentlich machen. Dieser hatte sich gegen die Veröffentlichung per einstweiliger Verfügung gewehrt. Das Landgericht wies dies am Dienstag zurück. Das Informationsinteresse der Allgemeinheit überwiege, hieß es einer Sprecherin zufolge in der Urteilsbegründung.

Zum Hintergrund: Im Dezember 2015 hatte die DUH zu einer Pressekonferenz eingeladen. Sie kündigte darin unter anderem ...


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