Böhmermann weicht nicht zurück

ZDF-Gutachten sieht keine Strafbarkeit bei »Schmähgedicht« / Erdogans deutscher Anwalt rechnet mit Prozess / Satiriker will keine Unterlassungserklärung abgeben / LINKE: »Tagelanges Überlegen im Fall Böhmermann skandalös«

Update 16.35 Uhr: ZDF-Gutachten sieht keine Strafbarkeit bei Böhmermanns Schmähgedicht

Das »Schmähgedicht« von Jan Böhmermann hat die Grenzen der Strafbarkeit nicht überschritten. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom ZDF beauftragten Kanzlei. Demnach sei der Beitrag über den türkischen Präsidenten rechtlich zulässig gewesen, hieß es in einer am Donnerstag von dem Sender in Mainz veröffentlichten Stellungnahme. Diese stütze sich auf ein Expertengutachten der Kanzlei und sei dem ZDF von der ermittelnden Staatsanwaltschaft Mainz eingeräumt worden.

Die im Grundgesetz garantierte Satirefreiheit umfasse gerade im Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den Einsatz grober Stilmittel. Das gelte unabhängig davon, ob sie dem persönlichen oder allgemeinen Geschmack entsprechen. Es liege im Wesen der Satire, Emotionen und Reaktionen beim Publikum auszulösen, auf ein Thema aufmerksam zu machen und Kritik zu üben.

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