Bayern: Keine Retter zweiter Klasse mehr?

  • Johannes Hartl
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Im Gegensatz zu Feuerwehrleuten bekommen Rettungshelfer in Bayern nur unter speziellen Bedingungen ihren Verdienstausfall erstattet. Diese Ungleichbehandlung soll endlich wegfallen.

Wenn sich ein Unfall oder ein Unglück ereignet, kommt es bei Feuerwehr und Rettungsdienst auf jedes einzelne Mitglied an. Um Situationen unter Kontrolle zu bringen und eine adäquate Versorgung zu gewährleisten, sind nicht nur hauptamtliche Retter und die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gefragt - auch viele ehrenamtliche Helfer sind in derartigen Situationen ein elementarer Bestandteil der Rettungskette. Mit ihrer Arbeit helfen sie im Hintergrund bei der Bewältigung von logistischen Aufgaben, leisten für Opfer und deren Angehörige seelsorgerische Dienste oder versorgen bei größeren Einsatzlagen die Kollegen mit Nahrungsmitteln. In etlichen Fällen verlassen sie dafür - wie die Feuerwehrangehörigen - ihren Arbeitsplatz und wechseln innerhalb von wenigen Minuten von ihrem beruflichen Alltag in ihr Ehrenamt.

Trotzdem schlug sich die gleichermaßen hohe Relevanz von Rettungshelfern im Freistaat bisher nicht hinreichend in der juristisc...


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