Staatsanwaltschaft gegen »Bild«

Ermittlungen wegen Verdachts des Verrats von Privatgeheimnissen in Frankfurt

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen einen »Bild«-Journalisten hat in Hessen eine neue Diskussion über Fragen der Pressefreiheit ausgelöst.

»Bild« als Vorkämpferin der Pressefreiheit? Wie das Boulevardblatt berichtete und die Staatsanwaltschaft bestätigte, geht es in dem aktuellen Verfahren gegen den stellvertretenden Frankfurter »Bild«-Chefredakteur Max Schneider um den Vorwurf des »Verdachts des Verrats von Privatgeheimnissen und Verleumdung«.

Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine im Februar eingereichte Strafanzeige. Zuvor hatte Schneider in Publikationen seines Blatt vertrauliche Akten des Landeskriminalamts über unsichere Schutzwesten der Polizei und statistisch ermittelte Straftaten von Flüchtlingen veröffentlicht. Innenminister Peter Beuth (CDU) musste wenig später in einer Sondersitzung des Innenausschusses im Wiesbadener Landtag zur Veröffentlichung interner Behördenpapiere Rede und Antwort stehen. Für das Springerblatt ist das Ermittlungsverfahren ein von Beuth ausgehender »Versuch der Einschüchterung« eines investigativen Journalisten. In Wirklichkeit gehe es da...


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