Karlsruhe erschwert Kindern die Klärung ihrer Abstammung

Bundesverfassungsgericht verweist auf BGB / 65-Jährige wollte 88-Jährigen zu DNA-Test zwingen lassen

Eine Frau wollte einen Mann, den sie für ihren leiblichen Vater hält, zu einem Gentest zwingen – eine entsprechende Gesetzeslücke wollte sie schließen lassen und scheiterte damit nun vor dem Bundesverfassungsgericht.

Karlsruhe. Kinder können Männer, die sie für ihren leiblichen Vater halten, nicht zu einem Gentest zwingen. Die Klärung der Abstammung ist weiterhin nur innerhalb einer Familie gegenüber dem sogenannten rechtlichen Vater möglich, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied. Damit scheiterte eine 65-jährige Frau, die ihren mutmaßlichen, mittlerweile 88 Jahre alten Vater zu einem DNA-Test zwingen wollte. (Az. 1 BvR 3309/13)

Das Recht auf Kenntnis der Abstammung ist zwar vom Grundgesetz verbürgt. Die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch von 2008 sieht dies jedoch nur zwischen Kindern und deren rechtlichen Vätern vor, also innerhalb von Familien und bei Männ...


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