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Veranstalter einer Kaffeefahrt verklagt

Verbraucherzentrale Brandenburg

Die RSC Aktiv und Vital GmbH aus Berlin wollte Brandenburgern nach dem Kauf teurer Matratzen auf einer Kaffeefahrt kein Widerrufsrecht gewähren.

»Die Firma lieferte sofort, entfernte die Verpackung und legte die Matratzen direkt auf die Betten ihrer Kunden. Aus angeblich hygienischen Gründen akzeptierte sie den Vertragswiderruf nicht«, so Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg (vzb). Die Verbraucherschützer sind anderer Meinung und klagen jetzt vor dem Landgericht Berlin.Viele Brandenburger kaufen auf Kaffeefa...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1009111.veranstalter-einer-kaffeefahrt-verklagt.html

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