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Studentin mit Vermögen erhält keinen Ausbildungsunterhalt

Ausbildungsunterhalt

Eine 21-Jährige studierte seit dem Wintersemester 2013/2014 und hatte am Studienort eine eigene Wohnung. Als sie im März 2012 volljährig wurde, besaß sie ein Vermögen von über 56 000 Euro. 25 000 Euro hatte ihr der Vater gegeben. Auch die vom Vater geschiedene Mutter ließ der Tochter immer wieder Geld zukommen. Nun forderte die Studentin ab Dezember 2013 vom Vater einen monatlichen Ausbildungsunte...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1009117.studentin-mit-vermoegen-erhaelt-keinen-ausbildungsunterhalt.html

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