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Abmahnung wegen Verspätung nicht immer gerechtfertigt

Wer zu spät zur Arbeit kommt

Kommt ein Arbeitnehmer wenige Minuten zu spät, liegt zwar ein Pflichtverstoß vor. Mahnt der Arbeitgeber ihn deshalb schriftlich ab, ist das jedoch unverhältnismäßig.

Darauf verweist der Deutsche Anwaltverein (DAV) im Zusammenhang mit einem Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 23. Juli 2015 (Az. 8 Ca 532/15). In dem verhandelten Fall kam eine Mitarbeiterin einmal 13 Minuten zu spät. Der Arbeitgeber mahnte sie daraufhin schriftlich ab und trug die Abmahnung in die Personalakte ein. Die Frau verlangte die Entfernung. Mit ihrem Verlangen hatte sie Erfolg. Eine A...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1009129.abmahnung-wegen-verspaetung-nicht-immer-gerechtfertigt.html

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