Keine Abfindung der Unfallrente bei verkürzter Lebenserwartung

Urteile im Überblick

Berufsgenossenschaften dürfen die Auszahlung einer Unfallrente als einmalige Abfindung ablehnen, wenn der Rentenempfänger nach ärztlicher Feststellung nur eine verkürzte Lebenserwartung hat.

Es sei statthaft, wenn der Versicherer darauf achte, dass der einmalige Abfindungsbetrag und die voraussichtliche monatliche Rentenzahlung miteinander korrespondierten, urteilte das Sozialgericht Dortmund (Az. S 17 U 487/14).

Damit wurde die Klage eines Bergmannes abgewiesen, der wegen einer Quarzstaublungenerkrankung eine Unfallrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent bezieht. Der Mann hatte einen Antrag auf Kapitalisierung seiner Rente gestellt, der von der Berufsgenossenschaft unter Hinweis verkürzter Lebenserwartung abgelehnt wurde.

Der Kläger ist mit sieben Stents im Herzbereich versorgt und weist ein hohes Risikoprofil auf. Damit bestehe eine...


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