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Karlsruhe: BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht: Befugnisse der Behörde zur Überwachung greifen unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein / LINKE: Niederlage für Große Koalition / Grüne: Rechtliche Debatte über Gestaltung wird nun neu entfacht

Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind in weiten Teilen verfassungswidrig. Dies erklärte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in seinem Urteil zum umstrittenen BKA-Gesetz.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1009257.karlsruhe-bka-gesetz-teilweise-verfassungswidrig.html

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