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Mehrarbeitslohn muss Tarifvertrag entsprechen

Überstundenvergütung

Betriebsrat und Arbeitgeber dürfen die Überstundenvergütung nicht abweichend von einem Tarifvertrag regeln. Auch im Stadium der Nachwirkung entfaltet dieser seine Sperrwirkung.

So urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein am 10. November 2015 (Az. 1 Sa 168/15).In dem Rechtsstreit ging es um die Vergütung von Überstunden, die ein Mitarbeiter geltend machte. Für das Arbeitsverhältnis galten seit dem 1. November 1995 kraft unmittelbarer Tarifbindung (§ 4 Abs. 1 TVG) und seit dem 1. Januar 1998 infolge Nachwirkung (§ 4 Abs. 5 TVG) die Tarifverträge für die M...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1009869.mehrarbeitslohn-muss-tarifvertrag-entsprechen.html

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