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Aufstocker muss keinen Unterhalt zahlen

Celle. Ein Aufstocker, der wegen seines geringen Einkommens zusätzlich Arbeitslosengeld II bezieht, muss davon keinen Unterhalt bezahlen. Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied, können vom Arbeitslosengeld grundsätzlich keine Unterhaltszahlungen abgezogen werden, weil dieses als Existenzminimum geschützt ist. Dies gelte auch dann, we...

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