Im Zweifel
Der Thüringer Rechnungshof hat Zweifel daran, dass die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) Thüringen in ihrer derzeitigen unternehmerischen Aufstellung mit dem Haushaltsrecht des Landes vereinbar ist. Die Landesregierung müsse für alle Geschäftsbereiche der LEG immer wieder sehr ernsthaft prüfen, »ob für die Wahrnehmung der einzelnen Aufgaben dieses Unternehmens jeweils ein ›wichtiges Landesinteresse‹ gegeben ist«, sagt der Präsident des Landesrechnungshofes, Sebastian Dette. seha
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