Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Statt Galadinner nur ein Buffet

Reiserecht

Lockt der Reiseprospekt mit einem Galadinner, so ist das Bestandteil des Reisevertrags. Wenn es aber stattdessen nur ein Buffet gibt, muss der Reiserveranstalter eine Entschädigung zahlen.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 1. Dezember 2014 (Az. 213 C 18887/14) hervor. Das in diesem Fall weihnachtliche Galadinner sei Bestandteil des Reisevertrags gewesen. Da das Hotel diese Leistung aber nicht geboten habe, stattdessen wie an allen anderen Abenden ein Buffet präsentierte, forderte das klagende Ehepaar vom Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises.Der Reis...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1010526.statt-galadinner-nur-ein-buffet.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.