Miete für nicht vorhandene Küche

Eine Mieterin in Berlin-Pankow muss weiter eine Monatsmiete von 15,59 Euro für eine Einbauküche bezahlen, die gar nicht vorhanden ist.

So urteilte der BGH (Az. VIII ZR 198/15) am 13. April 2016.

Die Mieterin wohnt seit 1997 in der Wohnung und stimmte damals zu, neben der Miete noch 17,71 Euro monatlich für die Nutzung der Einbauküche zu zahlen. 2010 erlaubte ihr der Vermieter unter Auflagen, eine eigene neue Küche einzubauen: Die...


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