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Decke mit Inhalt

Urteile

Dass ein Mieter gelegentlich mal vom Fenster seiner Wohnung aus eine Decke ausschüttelt, ist nicht verboten. Wenn er darauf achtet, dass sich unten nicht gerade jemand aufhält oder dadurch irgendetwas verschmutzt wird.

Eine Mieterin in München ging allerdings weiter. Sie schüttelte auch eine Decke aus, in der sich Abfall wie Hundeknochen, Zahnstocher und anderes befand - und das, obwohl Menschen unter dem Fenster standen. Die Nachbarn forderten vor Gericht, dass sie ein derartiges Verhalten in Zukunft unterlasse. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ordnete der zuständige Zivilrichter am A...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1010541.decke-mit-inhalt.html

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