Alternativen zur Mietminderung

Selbstbeseitigungsrecht:

Vor allem bei kleineren Schäden, etwa einer defekten WC-Spülung oder einer zerbrochenen Fensterscheibe, kann man die Reparatur einfach selber in Auftrag geben und das Geld anschließend vom Vermieter zurückfordern bzw. mit der Miete verrechnen. Unter Umständen kann man dafür einen Vorschuss verlangen. Wichtige Voraussetzung ist die vorherige schriftliche Mängelmeldung mit Fristsetzung.

Klage auf Instandsetzung:

Den Vermieter auf Mängelbeseitigung zu verklagen, ist ein durchaus erfolgversprechender Weg. Nachteil: Prozesse dauern lange, für dringliche Mängelbeseitigung ist das nicht zufriedenstell...


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