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Bei Verzögerung besteht Schadenersatzanspruch

Lohnfortzahlung

Wenn Arbeitgeber nicht pünktlich den Lohn zahlen, müssen sie für mögliche Folgen Schadenersatz leisten.

Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem am 19. Februar 2016 veröffentlichten Urteil (Az. 2 Sa 555/14) entschieden. Das Gericht sprach damit einem Hilfsarbeiter über 76 000 Euro Schadenersatz wegen der Zwangsversteigerung seines Hauses zu.Der Mann arbeitete im Baugewerbe. Seinem Arbeitgeber ging es wirtschaftlich nicht sehr gut. In der Folge wurde von Juni 2012 bis Januar 2...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1010543.bei-verzoegerung-besteht-schadenersatzanspruch.html

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