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Oppositionsrechte: Linkspartei scheitert in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht weist Klage zurück / Opposition dürfe bei Kontrollbefugnissen nicht auf das Wohlwollen der Parlamentsmehrheit angewiesen sein / Grundgesetz schreibe aber Gleichheit aller Abgeordneten vor

Das Bundesverfassungsgericht hat die Forderung der Linkspartei nach mehr Rechten für die Opposition im Bundestag am Dienstag zurückgewiesen. Die Forderungen seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilten die Richter.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1010665.oppositionsrechte-linkspartei-scheitert-in-karlsruhe.html

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