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Niederlage für Linksfraktion
Karlsruhe weist Forderung nach mehr Oppositionsrechten zurück
Karlsruhe. Die Opposition im Bundestag hat keinen Anspruch auf mehr Rechte. Das gilt auch, wenn sie - wie zur Zeit - nur sehr klein ist, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Es wies damit Forderungen der Linkspartei nach einer Grundgesetzänderung zurück. Deren Fraktion sah sich benachteiligt, weil ihr etwa die Möglichkeit verwehrt sei, ein Gesetz vom Verfassungsgericht in einem Norm...
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