Schockbilder kommen: EU-Tabakrichtlinie laut EuGH rechtens

Mentholzigaretten dürfen verboten werden / Strenge Werbeauflagen / Auch Einschränkungen bei E-Zigaretten

Die Tabakindustrie hat lange gegen sie gekämpft, nun muss sie in nationales Recht überführt werden: Die EU-Tabakrichtlinie von 2014. Sichtbarstes Zeichen dürften die Schockbilder auf Zigarettenschachteln werden.

Berlin. Tabakindustrie und Raucher werden sich endgültig an Warnhinweise auf Zigarettenschachteln mit Schock-Fotos sowie an das Verbot von Mentholzigaretten gewöhnen müssen. Diese und weitere Vorgaben der EU-Tabakrichtline sind rechtens, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil entschied. Damit scheiterten Klagen unter anderem von Polen sowie britischer Tabakkonzerne.

Das oberste Gericht der EU bestätigte in seinem Urteil, dass die geplante Regelung zulässig sei, Aromen, die den Tabakgeschmack überdeckten, vom Markt verschwinden zu lassen. Die Richter wiesen darauf hin, da...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.