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Pflegeeltern dürfen Religion des Kindes nicht ändern

Hamm. Für die Religionszugehörigkeit eines Kindes ist der Wille der Mutter entscheidend - und nicht der Wunsch einer Pflegefamilie. Diesen Beschluss hat das Oberlandesgericht Hamm in Westfalen am Freitag veröffentlicht. In dem Streitfall wollte eine Pflegefamilie das aufgenommene Kind im katholischen Glauben erziehen und taufen lassen. Die Mutter hatte allerdings vor dem Entzug des Sorgerechts ent...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1011070.pflegeeltern-duerfen-religion-des-kindes-nicht-aendern.html

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