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Niederlage für Booking.com

Gericht bestätigt Verbot von Bestpreisklauseln

Düsseldorf. Das Hotelvergleichsportal Booking.com hat beim Versuch, sein umstrittenes Konzept der Bestpreisklausel beizubehalten, vor Gericht eine Schlappe erlitten. Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf lehnte einen entsprechenden Eilantrag von Booking.com ab. Laut der Klausel mussten Hotels im Gegenzug für die Vermarktung dem Internetportal garantieren, dass freie Zimmer nirge...

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