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Absichtserklärung ist rechtlich ein Vertrag

Initiative von Flüchtlingsunterstützern »Kreuzberg hilft« stellt Gutachten über Qualität in Notunterkünften vor

Obwohl Asylheime in der Regel keine Verträge mit dem Land abgeschlossen haben, sind sie vertraglich gebunden, sagt ein Gutachten.

Fast ein Jahr ist es mittlerweile her, dass zum ersten Mal mehr als 1000 Flüchtlinge pro Tag nach Berlin kamen. Ad hoc wurden Notunterkünfte eingerichtet. Doch noch immer haben die meisten Betreiber keine Verträge mit dem Land Berlin abgeschlossen. Für sie gelten reine Absichtserklärungen, bestimmte Standards einzuhalten und irgendwann einen Vertrag zu erhalten. Ein Rechtsgutachten kommt nun zu de...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1011487.absichtserklaerung-ist-rechtlich-ein-vertrag.html

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