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Erste Sparkassen verlangen »Verwahrentgelt«

Geschäftskunden sollen Gebühr für hohe Geldanlagen zahlen - Grund: Zinspolitik der Europäischen Zentralbank / Bisher keine Strafzinsen für Privatkunden

Unter Verweis auf die Zinspolitik der EZB erheben erste Sparkassen nun Gebühren für hohe Geldanlagen. Das »Verwahrentgelt« gilt bisher nur für Geschäftskunden; für Privatkunden sind Strafzinsen aber bislang kein Thema.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1011925.erste-sparkassen-verlangen-verwahrentgelt.html

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