Vater muss sich Zeit für das Kind nehmen

Vaterschaftsrechtsstreit

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Erkennt ein Mann die rechtliche Vaterschaft für ein nicht von ihm stammendes Kind an, muss er auch eine sozial-familiäre Beziehung aufbauen. Andernfalls kann der leibliche Vater des Kindes die rechtliche Vaterschaft des Mannes erfolgreich anfechten.

Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Beschluss vom 8. April 2016 (Az. 12 UF 244/14).

Im entschiedenen Vaterschaftsrechtsstreit ging es um ein 2011 geborenes Kind. Die aus Guinea stammende, heute 24-jährige Mutter war 2010 als Asylbewerberin nach Deutschland gekommen. Aus einer unehelichen Beziehung mit dem ebenfalls aus Guinea stammenden Antragsteller ging das Kind hervor.

Die rechtliche Vaterschaft für das Kind übernahm jedoch ein heute 50-jähriger Deutscher, der mit eine...


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