Paragraph aus dem Mittelalter

Als die Kommunisten die wichtigsten Mitstreiter der Homosexuellen waren. Von Ronald Friedmann

  • Ronald Friedmann
  • Lesedauer: 4 Min.

In der DDR spätestens seit 1957 gerichtsnotorisch obsolet und 1968 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, wurde der Paragraf 175 in der Bundesrepublik erst 1994 aufgehoben. Nun endlich sollen auf Initiative des Justizministers Heiko Maas (SPD) auch die Unrechtsurteile revidiert und die Opfer entschädigt werden.

Historisch interessant in diesem Kontext ist, dass im jahrzehntelangen Kampf gegen den berüchtigten Paragrafen die KPD von Anfang an klare Position bezog. Sie lehnte jede Form der Kriminalisierung von Homosexualität ab und forderte die ersatzlose Streichung des Paragrafen.

Bereits am 23. Juni 1924 brachte die Reichstagsfraktion der KPD einen Gesetzentwurf zur Änderung des damals geltenden Strafrechts ein, in dem es kurz und präzise hieß: »1. § 175 wird außer Kraft gesetzt. 2. Alle bisher auf Grund dieses Paragrafen Verurteilten werden amnestiert. 3. Alle Verfahren, die auf Grund § 175 schweben, werden eingestellt.« Magnus Hirschfeld, der große Vorkämpfer für die Rechte der Homosexuellen, würdigte diesen Vorstoß der KPD als »das erste Mal ... in der Geschichte unserer Bewegung«, dass eine politische Partei einen solchen Schritt unternommen habe.

Allerdings spielte der Kampf für die Rechte der Homosexuellen, anders als der Kampf gegen den Abtreibungsparagrafen 218, in der Programmatik und täglichen politischen Arbeit der KPD keine Rolle. In dieser Hinsicht unterschied sie sich nicht von den übrigen Parteien im linken Spektrum, also der SPD und der USPD, aber auch nicht von den bürgerlichen Parteien. Offensichtlich wurde der Kampf gegen den Paragrafen 175 (noch) nicht als ein Thema von gesamtgesellschaftlicher Relevanz gesehen. Und vermutlich wirkten auch in der kommunistischen Bewegung homophobe Ressentiments. Keineswegs im Widerspruch dazu steht die Tatsache, dass es insbesondere zwischen Felix Halle, dem Leiter der 1921 geschaffenen Juristischen Zentralstelle der Reichstagsfraktion und der Landtagsfraktionen der KPD, und Hirschfeld (sowie dessen Institut für Sexualwissenschaft) eine enge Zusammenarbeit gab.

Ein Beispiel dafür ist die Tatsache, dass das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee, ein bereits 1897 unter maßgeblicher Mitwirkung von Hirschfeld gegründeter linksliberaler Zusammenschluss zum Kampf gegen den Paragraf 175, im Frühjahr 1928 feststellte, es sei nicht erforderlich, im Vorfeld der anstehenden Reichstagswahlen an die Kommunistische Partei explizit eine sogenannte Wahlanfrage zu richten. Denn die KPD, so Hirschfeld, sei die einzige Partei im Reichstag, von der man klar wisse, dass sie uneingeschränkt den Kampf des Komitees gegen die Kriminalisierung der Homosexualität unterstützen würde.

Deutlich wurde das auch bei den parlamentarischen Beratungen über ein neues Allgemeines Deutsches Strafgesetzbuch, dessen Entwurf im Sommer 1927 dem Reichstag zur parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung übergeben wurde. Bereits bei der ersten Lesung am 27. Juni kritisierte Wilhelm Koenen von der KPD-Fraktion, dass der Entwurf nicht nur die Bestimmungen des alten Paragrafen 218 beibehalte, sondern ähnliche Paragrafen wie § 175 wieder in das Gesetz aufgenommen worden seien, und dass »auch hier die entsprechenden Organisationen sich rühren müssen, um sich gegen diese Wiederkehr der reaktionärsten Bestimmungen ... aufzulehnen«.

Die Beratung des Abschnitts 21 des neuen Strafgesetzbuches, und damit der Festlegungen über sogenannte Sexualstraftaten, stand schließlich im Oktober 1929 auf der Tagesordnung des Strafrechtsausschusses des Reichstags. Im Entwurf waren die Bestimmungen des ursprünglichen Paragrafen 175 auf die neuen Paragrafen 295 bis 297 »verteilt«. Im Ergebnis der kurzen, aber sehr intensiven Debatte wurden die Paragrafen 295 (Geschlechtsverkehr mit Tieren) und 296 (»leichte« Fälle mannmännlichen Verkehrs) gestrichen. Doch damit war keineswegs eine Aufhebung des alten Paragrafen 175 verbunden, im Gegenteil. Die Festlegungen des Paragrafen 297 hätten eine Verschärfung der ohnehin schon rigorosen Bestimmungen zur Kriminalisierung der männlichen Homosexualität bedeutet. Zwei getrennte Anträge der KPD und der SPD auf ersatzlose Streichung wurden von der bürgerlichen Mehrheit im Ausschuss abgelehnt. Bei der anschließenden Behandlung von Anträgen zu einzelnen Absätzen bzw. Formulierungen stimmten die sozialdemokratischen Mitglieder des Ausschusses, im Gegensatz zu ihren kommunistischen Kollegen, regelmäßig den sehr zweifelhaften Kompromissen zu, die letztlich eine Beibehaltung und sogar eine Ausdehnung der früheren Bestimmungen beinhalteten.

Arthur Ewert, einer der Vertreter der KPD, hatte noch vor Beginn der Beratungen deutlich gemacht, dass seine Partei bedingungslos für die Streichung des Paragrafen 297 eintreten und keinen Kompromiss akzeptieren würde, denn dieser Paragraf enthalte noch immer ein Stück Mittelalter. Die vorzeitige Auflösung des Deutschen Reichstages im Sommer 1930 beendete die Arbeiten an dem Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches, ohne dass es zu einer endgültigen Abstimmung gekommen ist.

Nicht nur, aber vor allem das Auftreten der Kommunisten in den Debatten um den Entwurf machte deutlich, dass die KPD in der Weimarer Republik die einzige politische Kraft war, die die Bewegung der Homosexuellen in ihrem Befreiungskampf konsequent und vorbehaltlos unterstützte - was von der einschlägigen Forschung schon seit langem anerkannt ist und wird.

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