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Wegen einer Autopanne die Fähre verpasst - was nun?

Reiserecht

Wenn Urlauber - wie im nachfolgend verhandelten Fall - wegen eines geplatzten Autoreifens eine Reise absagen, müssen sie die Stornokosten selbst tragen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1012739.wegen-einer-autopanne-die-faehre-verpasst-was-nun.html

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