Autowäsche im Freien erlaubt oder verboten?

Was das Wasserhaushaltsgesetz vorschreibt

Die wärmere Jahreszeit ist wieder verlockend, so dass sich viele Autobesitzer die Frage stellen: Ist die Autowäsche im Freien erlaubt oder verboten?

Wer Kosten für die Waschanlage sparen will, wäscht mitunter seinen Wagen vor der Haustür, auf der Straße oder auf dem Privatgrundstück. Allerdings muss die nicht gerade einfache Gesetzeslage beachtet werden.

Was schreibt das Wasserhaushaltsgesetz vor?

Eine spezielle gesetzliche Regelung für das Autowaschen vor der Haustür gibt es in Deutschland nicht. Die allgemeine Rechtsgrundlage für den Gewässerschutz, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), stellt nur allgemeine Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit potenziell Gewässer belastenden Tätigkeiten auf.

So heißt es im WHG: »Bei einer Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund liegt in der Regel eine hinreichende Verbindung zum Grundwasser vor. Die Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund ist daher erlaubnispflichtig nach § 34 Abs. 1 WHG; nicht aber erlaubnisfähig, das heißt, die zuständige Behörde könnte - falls diese beantragt würde - eine Erlaubnis wegen der drohenden Grundwassergefäh...


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