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Umzug kein Grund zur vorzeitigen Kündigung

Fitnessstudio

Wer berufsbedingt umzieht, kommt nicht so schnell aus seinem Vertrag mit einem Fitnessstudio heraus.

Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 62/15) und gab dem Kläger nicht Recht. Dem BGH lag der Fall eines 36-Jährigen aus Niedersachsen vor, der als Zeitsoldat umziehen musste. Nachdem er von Hannover zuerst nach Köln und dann nach Kiel und Rostock abkommandiert wurde, kündigte er den Vertrag zehn Monate vor Laufzeitende. Doch seine Hoffnung auf ein vorzeitiges Vertragsende war vergeblich,...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1013519.umzug-kein-grund-zur-vorzeitigen-kuendigung.html

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