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Wenn unverheiratete Mutter Studium fortsetzt

Betreuungsunterhalt

Die Mutter eines nichtehelich geborenen Babys kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes vom Vater Betreuungsunterhalt verlangen. Das gilt auch dann, wenn sie nebenbei studiert - sie ist jedenfalls nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen.

Nach dem dritten Geburtstag des Kindes muss sie jedoch Geld verdienen, auch dann, wenn sie ein Studium beginnen oder fortsetzen möchte. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 28. April 2014 (Az. 2 UF 238/13) ist das kein Grund, den Betreuungsunterhalt zu verlängern.Im konkreten Fall wurde das nichteheliche Kind im Oktober 2010 schwerbehindert geboren. Die Mutter hat das Lehra...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1013525.wenn-unverheiratete-mutter-studium-fortsetzt.html

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