Rechte in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Erbrecht: Vorsorge für den Todesfall

Immer mehr Paare leben ohne Trauschein in gemeinsamer Immobilie. Solange man glücklich unter einem Dach wohnt, gibt es keine Probleme. Doch was passiert im Falle eines plötzlichen Todes eines Lebenspartners?

Stirbt ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, so gehört der Überlebende nicht zu den gesetzlichen Erben. Gibt es kein Testament, erben zuerst die leiblichen Kinder des Verstorbenen. Eventuell gibt es sogar noch einen Ehepartner, von dem man schon lange getrennt lebt.

Ist die Scheidung noch nicht eingereicht und dem anderen Ehegatten zugestellt, ist der Ehepartner gesetzlicher Erbe und hat im Falle einer testamentarischen Enterbung Anspruch auf einen Pflichtteil.

War der Verstorbene kinderlos, erben seine Eltern, ersatzweise die Geschwister oder Großeltern oder sogar noch fernere Verwandte. Im schlimms...


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