Nazi-Kritik an Arbeitgeber mit Gleichnis kein Kündigungsgrund

Kündigungsfall eines Betriebsratsmitglieds

Kritisiert ein Betriebsratsmitglied die geplante Einführung von Überwachungskontrollen und verweist dabei auf die Zeit der nationalsozialistischen Diktatur, ist dies kein Kündigungsgrund.

Über die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 4. März 2016 (Az. 10 Ta BV 102/15) informiert die AG Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Das Betriebsratsmitglied arbeitete seit über 20 Jahren in einem Senioren- und Pflegezentrum als Altenpfleger im Nachtdienst. Fast ebenso lange war der Mann Mitglied des Betriebsrats. Als Kollegen dem Mann berichteten, dass der Arbeitgeber wöchentliche Überwachungskontrollen der Pflegekräfte mit Hilfe technischer Geräte pl...


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