Angehörige nur mit Vollmacht vertretungsberechtigt

Wer wird einmal für mich entscheiden?

Nur 7,4 Prozent der Pflegebedürftigen fragten in den Beratungsgesprächen nach Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht. Mit 2,3 Prozent waren es hinsichtlich der Patientenverfügung sogar noch weniger.

Diese Zahlen ergeben sich aus einer aktuellen Erhebung der bundesweiten Compass Pflegeberatung über elf Monate.

»Falls Pflegebedürftige wichtige Dinge nicht mehr selbst regeln können, stehen sie und die Angehörigen vor großen Problemen«, sagt dazu Sylke Wetstein von Compass. »Denn viele vermuten, dass im Fall der Fälle ein naher Angehöriger die Entscheidungen treffen kann - etwa über Bank- oder Behördenangelegenheiten, aber auch über die Art und Dauer lebenserhaltender Maßnahmen bei schwersten Erkrankungen.«

Doch darüber darf ein Angehöriger nicht automatisch bestimmen: Laut Bundesjustizministerium haben »nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht.«

Für Erwachsene hingegen können Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden: »Entweder auf...


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