Ex-Bürgermeister erwirkt Verfügung gegen Landrat

  • Lesedauer: 1 Min.

Guben. Der im Februar 2015 wegen Bestechlichkeit verurteilte Ex-Bürgermeister von Guben, Klaus-Dieter Hübner (FDP), hat gegen den Landrat des Kreises Spree-Neiße eine einstweilige Verfügung erwirkt. Landrat Harald Altekrüger (CDU) darf demnach bis zum Wahlabend nicht mehr gegenüber der Presse wiederholen, dass er Hübner, falls dieser am 26. Juni oder bei der Stichwahl zwei Wochen später erneut zum Bürgermeister gewählt wird, nach Amtsantritt vorläufig suspendieren würde. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Cottbus am Mittwoch. Das Gericht verwies auf das Gebot der Neutralität. Die Entscheidung vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig. Hübner ließ nach Überzeugung des Landgerichts Cottbus sein Grundstück kostenlos von einer Gartenbaufirma pflegen und schanzte ihr im Gegenzug städtische Aufträge zu. Hübner bestritt die Korruptionsvorwürfe. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal