FAU wehrt sich gegen Maulkorb

Linksfraktion kritisiert Beschränkungen von Gewerkschaftsfreiheit und unzureichende Antworten der Bundesregierung

Ein Restaurantbetreiber in Berlin-Mitte soll einen Beschäftigten um Lohn betrogen haben und geht gegen die Gewerkschaft vor, die das behauptet. Ein fast alltäglicher Fall.

Am Samstag wird demonstriert. Gegen die Freie ArbeiterInnen Union (FAU), ihres Zeichens anarchosyndikalistische Kleinstgewerkschaft mit nach eigenen Angaben bundesweit über 500 Mitgliedern, hatte das Berliner Arbeitsgericht im Februar eine einstweilige Verfügung erlassen. Damit war es den Gewerkschaftsaktiven untersagt, öffentlich gegen einen Gastronomiebetrieb im Zentrum der Hauptstadt vorzugehen. Die FAU hatte mit Kundgebungen, E-Mail- und Telefonaktionen einen Ex-Beschäftigten unterstützt, den das Unternehmen nach Gewerkschaftsangaben um rund 1000 Euro Lohn geprellt hatte.

Doch statt einsichtig zu sein und Nachzahlung zu leisten, zog das Unternehmen vors Berliner Arbeitsgericht und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Der FAU ist es bei Strafandrohung von 250.000 Euro oder sechs Monaten Haft verboten, den Vorwurf weiterhin gegen das Unternehmen zu erheben oder erheben zu lassen.

Weitere Gerichtsverfahren gegen die Kleinge...


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