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Ein Ball pro Woche darf im Garten landen

Streit über einen Bolzplatz

Bolzplätze in Wohngebieten sorgen immer wieder für Rechtsstreitigkeiten. In Sachsen-Anhalt muss nun ein Sportverein dafür sorgen, dass im Jahresdurchschnitt nicht mehr als ein Fußball pro Woche über den Zaun auf das Nachbargrundstück fliegt.

Dies entschied nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Oberlandesgericht Naumburg am 23. November 2015 (Az. 12 U 184/14).Zum Hintergrund: Bei Streitigkeiten um Bolzplätze geht es oft um Lärm, manchmal aber auch um Bälle, die über den Zaun fliegen und dort landen, wo sie nicht hingehören - im Garten eines Nachbarn nämlich.Auch bei hoher Toleranzschwelle können häufige Ballatta...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1014337.ein-ball-pro-woche-darf-im-garten-landen.html

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