Deko auf dem Balkon, am Auto und am Arbeitsplatz - was ist erlaubt?

In zwei Tagen beginnt die Fußball-EM

  • Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz GmbH
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

In zwei Tagen wird die Fußball-EM in Frankreich eröffnet. Überall fiebern die Fans fortan bis spätestens zum Finale am 10. Juli mit. Viele wollen ihre Begeisterung mit Wimpeln und Fahnen zum Ausdruck bringen. Doch was ist erlaubt und was nicht?

Dürfen Mieter die Flagge am Balkon anbringen? Was gilt bei der Beflaggung des Autos? Dürfen Fußballfans ihren Arbeitsplatz mit Fahnen und Deko der Lieblingsmannschaft schmücken?

Es ist beliebt, den Balkon mit einer Landesfahne zu versehen. Doch egal welche Nationalflagge weht: Sie darf die Wohnungsnachbarn nicht wesentlich beeinträchtigen, beispielsweise durch Übergröße. Der Nachbar sollte schon noch seine Aussicht genießen können.

Auch die Rechte des Vermieters dürfen nicht verletzt werden. Das heißt: Wenn Fußballfans an der Balkonaußenwand oder an der Hausfassade Halterungen für Fahnen montieren wollen, benötigen sie das Einverständnis des Vermieters.

Bohrt der Mieter beispielsweise Löcher in die Hauswände, kann das eine Beschädigung des Mauerwerks bedeuten und die Optik des Hauses beeinträchtigen. Das muss der Vermieter nicht hinnehmen. Dann kann er von seinem fußballbegeisterten Mieter verlangen, die Fahne und die Ha...


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