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Wer trägt Abschleppkosten für ein Autowrack?
Kaskoversicherung
Muss nach Unfall ein Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt geschleppt werden, trägt die Kaskoversicherung in der Regel die Abschleppkosten.
Doch darauf besteht kein Anspruch, wenn es sich um ein völlig zerstörtes und wertloses Fahrzeug handelt, entschied das Oberlandesgerichts Karlsruhe am 17. Dezember 2015 (Az. 12 U 101/15), wie die AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Der Fall: Ein Fahrzeug einer Transportfirma brannte in Österreich vollständig aus. Der Restwert betrug 52 Euro. Die österreichische Polizei lie...
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