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Dürfen Gemeinden Steuer erheben?

Leserfrage zur Pferdesteuer

Ich wohne im Land Brandenburg und habe gehört, dass es eine gerichtliche Entscheidung über die rechtmäßige Erhebung einer Pferdesteuer gibt. Ist das zutreffend. Carla H., Teltow

Das ist zutreffend. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 8. September 2015 entschieden, »dass die Gemeinden grundsätzlich berechtigt sind, auf das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf eine örtliche Aufwandsteuer (Pferdesteuer) zu erheben«.Vorreiter in Sachen Pferdesteuer ist das Bundesland Hessen. Seit 2013 bzw. 2014 muss hier in einzelnen Ge...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1014343.duerfen-gemeinden-steuer-erheben.html

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