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Weniger Lohn bei gleicher Arbeit ist Diskriminierung

Landesarbeitsgericht urteilt

Verdient eine Angestellte aufgrund ihres Geschlechts für dieselbe Arbeit weniger als ihre männliche Kollegen, so hat sie Anspruch auf eine Entschädigung.

So das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 4 Sa 12/14), über das die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet.Im verhandelten Fall arbeitete eine 56-jährige Frau in der Produktion einer Schuhfabrik. Bei einer Betriebsversammlung kam ans Licht, dass die Frauen für die gleiche Arbeit weniger verdienten - und das über einen Zeitraum von drei Jahren. Daraufhin wol...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1014357.weniger-lohn-bei-gleicher-arbeit-ist-diskriminierung.html

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