Land erwägt Zahlung an Altanschließer

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.
Linksfraktionschef Ralf Christoffers sieht bei den Beitragsrückzahlungen an Altanschließer eine moralische und auch eine finanzielle Verantwortung des Bundeslandes.

Tausende Grundstückseigentümer dürfen hoffen, ihre Altanschließerbeiträge zurückgezahlt zu bekommen. SPD und LINKE signalisieren, dass sich das Land Brandenburg an den Rückzahlungen möglicherweise doch beteiligt. Er gehe davon aus, dass das Land »nicht für alles eintritt«, stellte Linksfraktionschef Ralf Christoffers allerdings klar. Das im Auftrag des Innenministeriums erstellte Gutachten lasse ausdrücklich »mehrere Varianten offen«.

Es ist immer noch unklar, ob auch Grundstückseigentümer ihr Geld zurückerhalten, die eigentlich unberechtigte Beitragsrechnungen vertrauensselig beglichen haben. Das Land stehe hier finanziell in der Verantwortung, nicht nur moralisch, sagte Christoffers am Dienstag. Christoffers sicherte zu, dass die rot-rote Regierung noch vor der Sommerpause ein Verfahren beschließen werde.

Für die Freien Wähler ist die Sache klar. Es seien nicht nur diejenigen zu entschädigen, die gegen ihre Beitragsbescheide Widerspruch einlegten und Klage einreichten, sondern alle. Wie der Abgeordnete Pèter Vida sagte, seien Zinsen und Anwaltskosten ebenfalls zu erstatten. Es werde daher insgesamt um weit mehr als die bisher genannten 600 Millionen Euro gehen.

SPD-Fraktionschef Mike Bischoff sagte, dies sei das erste Gutachten. »Das zweite wird noch kommen«. Schnellschüsse dürfe es nicht geben, alle Gutachten seien sorgfältig auszuwerten. »Ich schließe nicht grundsätzlich aus, dass wir uns darüber unterhalten müssen, ob und inwieweit das Land Brandenburg hier einen Beitrag leisten sollte. Das aber muss ordentlich und differenziert geklärt werden.«

Günen-Fraktionschef Axel Vogel sah eine Parallele zu den Bodenreformerben. »Wer sich rechtsstaatskonform verhalten hatte, der hat seinen Anspruch auf die Flächen verloren«, sagte er. Erben, die sich zu erkennen gaben, aber komplizierte Bedingungen nicht erfüllten, gingen leer aus. Eine Bedingung für die Übereignung ehemaligen Bodenreformlandes war, dass die Erben bis zur Wende in der Landwirtschaft tätig gewesen sind. Viele sind aber in der DDR von den Dörfern in die Städte gezogen.

Wer sich nach der Wende »abduckte«, also nicht auffindbar war, der habe als Erbe heute einen Anspruch auf das einst in der sowjetischen Besatzungszone verteilte Land, erläuterte Vogel. Der Grund dafür: Die Landesregierung hatte nicht ordentlich nach den Erben gesucht und sich selbst in die Grundbücher eintragen lassen. Brandenburg muss deshalb 16 500 Hektar an Erben zurückgeben, die eigentlich gar kein Anrecht auf das Land hatten. Die Grünen beantragen jetzt, die Bedingungen beiseite zu schieben und die Erben so zu behandeln wie im sogenannten Modrow-Gesetz vom März 1990 festgelegt. Damit waren Bodenreformerben in jeder Hinsicht anderen Erben gleichgestellt. Später erkannte die Bundesrepublik dieses Gesetz nicht an.

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