Gefälschte Abschrift ist aber keine Urkundenfälschung

Rechtsanwalt erfand Gerichtsurteil

Wenn ein Anwalt seinem Mandaten ein frei erfundenes Urteil zusendet, ist das nicht zwangsläufig eine strafbare Urkundenfälschung.

Wenn das Schriftstück als »Abschrift« gekennzeichnet ist, sei es keine Urkunde und könne daher nicht als Urkundenfälschung bestraft werden, erklärte das Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss (Az. 1 RVs 18/16), der am 19. Mai 2016 veröffentlicht wurde. Anders läge der Fall, so das Gericht, wenn das Dokument als eine Urteilsausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift ausgewiesen wäre.

In einem kuriosen Fall sollte der Anwalt für einen Mandanten restliche...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.