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Bei Teilnahme an Tauschbörsen im Internet beschränkte Haftung

Bundesgerichtshof urteilte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die sogenannte Störerhaftung für die illegale Nutzung von Internet-Tauschbörsen eingeschränkt.

Nach dem BGH-Urteil vom 12. Mai 2016 (Az. I ZR 86/15) haften Inhaber von Internetanschlüssen nicht dafür, wenn volljährige Gäste oder etwa Mitglieder einer Wohngemeinschaft das Internet für verbotenes Hochladen von Musik oder Filmen nutzen. Anschlussinhaber sind laut Urteil nicht verpflichtet, Volljährige ohne Anlass über illegales Tun zu belehren.Im Ausgangsfall sollte die Beklagte 755,80 Euro Ab...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1015123.bei-teilnahme-an-tauschboersen-im-internet-beschraenkte-haftung.html

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