Gibt es dafür eine Kostenerstattung?

Kita-Platz selbst beschafft

Was passiert, wenn eine Gemeinde nicht in der Lage ist, Kindern - trotz gesetzlichen Anspruchs - einen Kita-Platz zur Verfügung zu stellen?

Im besagten Fall muss ein Landkreis in Sachsen den Eltern die Kosten für einen selbst beschafften Kita-Platz erstatten, entschied das Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil vom 2. März 2016 (Az. 1 K 1542/12), über das die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH informiert.

Zum Hintergrund: Kinder zwischen dem vollendeten ersten Lebensjahr und der Einschulung haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege. Für Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dem dritten Lebensjahr gilt dies seit 1. August 2013. Sind die Eltern berufstätig oder auf Arbeitssuche und ist eine Betreuung zur Persönlichkeitsentwicklung des Kindes geboten, haben auch Kinder unter einem Ja...


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