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Stuttgarts Bahnhofsgegner erleiden Niederlage

Leipzig. Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens gegen den Tiefbahnhof Stuttgart 21 sind vor Gericht auch in der dritten Instanz gescheitert. Die Stadt Stuttgart habe das Bürgerbegehren zu Recht nicht zugelassen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. (Az.: BVerwG 10 C 7.15) Mit dem Bürgerbegehren wollten die Initiatoren den Ausstieg der Stadt aus der Finanzierung von Stuttgar...

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