Bußgeldbescheid vom Jobcenter

Renitente Hartz-IV-Bezieher müssen nicht nur Sanktionen fürchten

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Im ersten Moment mag Ralf S. sich gefreut haben, als die Betriebskostenrückzahlung von rund 300 Euro kam. Doch bei ihm als Hartz-IV-Bezieher wird Sparsamkeit nicht belohnt. Die Rückzahlung muss er dem Jobcenter melden. Denn Rückzahlungen, so steht es im Sozialgesetzbuch II, »mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung«. Sprich: Das Geld wird angerechnet.

Ralf S. machte aber einen Fehler - er meldete die Rückzahlung ein paar Tage zu spät. Der Sachse gehört zu jenen Langzeitarbeitslosen, die sich nebenbei etwas hinzuverdienen. Die Umstellung auf den Mindestlohn zu Beginn des Jahres 2015 machte Nachverhandlungen mit seinem Chef erforderlich, da der Hinzuverdienst ebenfalls angerechnet wird und die Hartz-IV-Bezieher aufpassen müssen, dass eine gewisse Summe nicht überschritten wird. »Die Sache zog sich hin, weil ich Lohnerhöhung und Rückzahlung gemeinsam melden wollte«, erinnert sich Ralf S. im n...


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