Auschwitz-Wachmann zu fünf Jahren Haft verurteilt

Urteil gegen 94-Jährigen erfolgt wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen / Angeklagter bestreitet Beteiligung an Verbrechen

Detmold. Im Prozess gegen den ehemaligen Auschwitz-Wachmann Reinhold H. hat das Detmolder Landgericht den 94-jährigen Angeklagten am Freitag zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil erfolgte nach Gerichtsangaben »wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen«. H. sei bewusst ...


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